Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung wie beispielsweise die Kranken- oder Pflegeversicherung. Die Pflicht-Mitgliedschaft aller Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung sorgt dafür, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versichert ist.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesem Fall die Haftpflicht des Arbeitgebers und wird deshalb auch allein vom Arbeitgeber finanziert. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft sind die branchenbezogene Berufsgenossenschaften.

Vorrangige Aufgaben der Berufsgenossenschaften

  • Zentrale Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln (Sozialgesetzbuch VII).
  • Im Rahmen des erweiterten Präventionsauftrages beraten sie Arbeitgeber zu Fragen des Erhalts von Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten.
  • Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ergreift die Berufsgenossenschaft alle notwendigen Maßnahmen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der geschädigten Person wieder herzustellen, oder sie entschädigt Verletzte oder Hinterbliebene durch Geldleistungen.
  • Sie beraten zu Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
  • Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften, deren Einhaltung für Mitgliedsbetriebe bindend sind.
  • Sie geben branchenspezifische Empfehlungen zur sicheren und gesunden Gestaltung von Arbeit und Arbeitsbedingungen.
  • Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften durch den technischen Aufsichtsdienst (TAD) der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
  • Sie führen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch.

Bei Verstößen haben Berufsgenossenschaften die Möglichkeit, Verwarnungsgelder oder Geldbußen gegen Mitglieder zu verhängen.

Link:  https://www.dguv.de/de/index.jsp m

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