Checkliste: Alles beachtet?

  • Die Belange der Raucher und Nicht-Raucher werden bestmöglich berücksichtigt
  • Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates wird beachtet
  • Das Thema Nichtraucherschutz wird im Betrieb positiv kommuniziert ohne Raucher zu stigmatisieren
  • Eindeutige Regelungen für den gesamten Betrieb werden getroffen
  • Die Vereinbarungen werden in der Betriebsvereinbarung festgehalten, die für alle sichtbar ausgehängt wird
  • Die Entscheidungen werden über alle betrieblichen Informationswege (Mitarbeiterbesprechung, Aushang, Email etc.) kommuniziert
  • Gut sichtbare Schilder erinnern an die Regelungen
  • Es gibt keine Aschenbecher in Nichtraucherzonen und keinen Tabakverkauf auf dem Betriebsgelände
  • Mitarbeiter und Geschäftsleitung achten gleichermaßen auf das Einhalten der Vereinbarungen
  • Die Beschwerdewege bei Nichteinhalten sind klar definiert
  • Maßnahmen bei Nichteinhalten der Vereinbarungen sind kommuniziert und werden im Bedarfsfall angewendet
  • Begleitende Hilfe zur Nikotinentwöhnung wird angeboten (in kleinen Betrieben vor allem durch Informationsmaterial; kostenlos unter www.bzga.de)
  • Auf Mitarbeiter, die sich in der Tabakentwöhnung befinden, wird rücksichtsvoll und ermutigend eingegangen (mögliche Entzugssymptome können u.a. sein: Reizbarkeit, Müdigkeit, Nervosität)
  • Die Erfolge des Projektes werden für Ihre Mitarbeiter und die Öffentlichkeit dokumentiert
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